Honigfälschung: Was die EU 2021–22 fand
Fast jede zweite untersuchte Honigprobe aus Drittländern war verdächtig. Wie das zustande kommt, warum einfache Tests nicht reichen und was sich ab 2026 ändert.
Was Honig rechtlich sein muss
Die EU-Honigrichtlinie 2001/110/EG definiert Honig in Anhang I als den natursüßen Stoff, den Bienen der Art Apis mellifera aus Nektar oder Absonderungen lebender Pflanzenteile erzeugen. Sie nehmen ihn auf, wandeln ihn mit eigenen Stoffen um, lagern ihn ein, entziehen ihm Wasser und lassen ihn in den Waben reifen.
Anhang II legt fest: Dem Honig dürfen weder Lebensmittelzutaten noch Lebensmittelzusatzstoffe noch andere Stoffe als Honig beigegeben worden sein. Pollen und andere honigeigene Bestandteile dürfen ihm nicht entzogen werden, außer wenn das beim Entfernen von Fremdstoffen unvermeidbar ist. Zuckersirup, der unter die Ware gemischt wird, ist also kein „gestreckter Honig“, sondern eine Verfälschung.
| Merkmal für Blütenhonig (Anhang II) | Grenzwert |
|---|---|
| Fructose und Glucose zusammen | mindestens 60 g/100 g |
| Saccharose (im Allgemeinen) | höchstens 5 g/100 g |
| Wassergehalt (im Allgemeinen) | höchstens 20 % |
| Hydroxymethylfurfural (HMF, im Allgemeinen) | höchstens 40 mg/kg |
| Diastaseindex (im Allgemeinen) | mindestens 8 |
Diese Werte gelten für den Regelfall, für einzelne Honigarten gibt es Ausnahmen. Sie allein überführen keine Fälschung. Wie die Aktion der EU zeigt, braucht es dafür zusätzliche Verfahren (siehe unten).
Die EU-Aktion „From the Hives“ 2021–22
Das Gemeinsame Forschungszentrum der EU (JRC) untersuchte 320 Honigsendungen aus 20 Ländern, die zwischen November 2021 und Februar 2022 an den EU-Grenzen gezogen wurden. 16 Mitgliedstaaten sowie die Schweiz und Norwegen nahmen teil.
| Ergebnis | Wert |
|---|---|
| Proben insgesamt | 320 |
| Verdächtig (entsprachen nicht der Honigrichtlinie) | 147 (46 %) |
| Zum Vergleich: EU-Kontrollplan 2015–17 | 14 % |
| Exporteure kontrolliert / davon auffällig | 123 / 70 (57 %) |
| Betroffene Importeure mit mindestens einer verdächtigen Sendung | 63 von 95 |
| Weiter ermittelt / bisher sanktioniert | 44 / 9 |
Die Behörden führen einen Teil des Unterschieds zu 2015–17 darauf zurück, dass das JRC bessere Nachweismethoden einsetzte. „Verdächtig“ heißt außerdem nicht „bewiesen gefälscht“. Es heißt, dass die Analysen auf zugesetzte fremde Zucker hindeuteten.
Womit Honig gestreckt wird
Früher war Maissirup das Standardmittel. Das JRC stellt fest, dass er heute selten ist. An seine Stelle sind vor allem Sirupe aus Reis, Weizen und Zuckerrüben getreten. Der Preis erklärt, warum: Der durchschnittliche EU-Einfuhrwert für Honig lag 2021 bei 2,32 €/kg, Reissirup kostet etwa 0,40 bis 0,60 €/kg. Das ist der Einfuhrwert, nicht der Preis im Regal.
Fachlicher Hintergrund: Ein klassischer Isotopentest erkennt zugesetzte Zucker aus Mais und Zuckerrohr (sogenannte C4-Pflanzen), etwa nach AOAC 998.12. Reis, Weizen und Zuckerrübe sind dagegen C3-Pflanzen, genau wie Blütennektar. Ihr Zucker fällt in diesem Test nicht auf. Deshalb sind die neuen Sirupe so schwer zu finden.
Wie das Labor Fälschungen findet
Das JRC hält fest, dass ein einfacher Test nicht ausreicht, um Verfälschung zu erkennen. In der Praxis verbindet man mehrere Verfahren:
- 1H-NMR-Profiling: Das Messbild des Honigs wird mit einer Datenbank echter Proben verglichen und zeigt Fremdsirupe und falsche Herkunft an.
- Isotopenverfahren (EA/LC-IRMS): weisen zugesetzte C4-Zucker nach, nicht aber C3-Sirupe.
- HPAEC-PAD-Zuckerprofil: fällt auf, wenn das Zuckerspektrum untypisch ist.
- Pollenanalyse: bestimmt botanische und geografische Herkunft.
Diese Verfahren und ihre Grenzen findest du auch im Honig-Eintrag von FraudHistory.
Was sich mit der neuen Richtlinie ändert
Die Richtlinie (EU) 2024/1438 ändert unter anderem die Honigrichtlinie. Ab Mitte 2026 müssen Mischungen auf dem Etikett alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge und mit Prozentanteil nennen. Mitgliedstaaten dürfen die Prozentangabe auf die vier größten Anteile beschränken, wenn diese zusammen mehr als 50 % der Mischung ausmachen.
Außerdem richtet die EU-Kommission eine Honig-Plattform mit bis zu 90 Fachleuten ein. Sie soll Prüfmethoden und Rückverfolgbarkeit voranbringen. Die Kommission soll innerhalb von vier Jahren einheitliche Methoden zum Nachweis von Zuckerverfälschung und innerhalb von fünf Jahren Methoden zur Herkunftsbestimmung vorlegen.
Was du als Käufer tun kannst
- Lies die Herkunftsangabe. Bei Mischungen reicht bisher die Angabe „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ statt der einzelnen Länder (Art. 2 Abs. 4 der Richtlinie). Das sagt wenig. Die neue Länderliste ab 2026 wird hier besser informieren.
- Verlass dich nicht auf Küchentests mit Wasserglas, Daumen oder Feuer. Schon im Labor reicht laut JRC ein einfacher Test nicht aus, zu Hause erst recht nicht.
- Kauf bei Imkern, deren Betrieb du kennst, wenn dir Herkunft und Echtheit wichtig sind.
Quellen
- JRC: Food fraud: How genuine is your honey? (23.03.2023)
- EU-Kommission: Food fraud: Commission publishes results of EU-wide action on honey adulteration
- EU-Kommission: Klare Regeln zu Herkunft und Zusammensetzung von Honig, Honig-Plattform (13.06.2024, Sprachfassung SK)
- Richtlinie 2001/110/EG über Honig (konsolidierte deutsche Fassung vom 23.06.2014, Art. 2 Abs. 4, Anhang I und II)
- Richtlinie (EU) 2024/1438
- AOAC Official Method 998.12: C4-Pflanzenzucker in Honig, Isotopenverfahren
Hinweis: Zahlen und Rechtsstand beruhen auf den genannten Quellen vom Stand November 2026. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.