Honigfälschung: Was die EU 2021–22 fand

Fast jede zweite untersuchte Honigprobe aus Drittländern war verdächtig. Wie das zustande kommt, warum einfache Tests nicht reichen und was sich ab 2026 ändert.

Von R. Rößler, Lebensmitteltechnologe · 3. November 2026

Was Honig rechtlich sein muss

Die EU-Honigrichtlinie 2001/110/EG definiert Honig in Anhang I als den natursüßen Stoff, den Bienen der Art Apis mellifera aus Nektar oder Absonderungen lebender Pflanzenteile erzeugen. Sie nehmen ihn auf, wandeln ihn mit eigenen Stoffen um, lagern ihn ein, entziehen ihm Wasser und lassen ihn in den Waben reifen.

Anhang II legt fest: Dem Honig dürfen weder Lebensmittelzutaten noch Lebensmittelzusatzstoffe noch andere Stoffe als Honig beigegeben worden sein. Pollen und andere honigeigene Bestandteile dürfen ihm nicht entzogen werden, außer wenn das beim Entfernen von Fremdstoffen unvermeidbar ist. Zuckersirup, der unter die Ware gemischt wird, ist also kein „gestreckter Honig“, sondern eine Verfälschung.

Merkmal für Blütenhonig (Anhang II)Grenzwert
Fructose und Glucose zusammenmindestens 60 g/100 g
Saccharose (im Allgemeinen)höchstens 5 g/100 g
Wassergehalt (im Allgemeinen)höchstens 20 %
Hydroxymethylfurfural (HMF, im Allgemeinen)höchstens 40 mg/kg
Diastaseindex (im Allgemeinen)mindestens 8

Diese Werte gelten für den Regelfall, für einzelne Honigarten gibt es Ausnahmen. Sie allein überführen keine Fälschung. Wie die Aktion der EU zeigt, braucht es dafür zusätzliche Verfahren (siehe unten).

Die EU-Aktion „From the Hives“ 2021–22

Das Gemeinsame Forschungszentrum der EU (JRC) untersuchte 320 Honigsendungen aus 20 Ländern, die zwischen November 2021 und Februar 2022 an den EU-Grenzen gezogen wurden. 16 Mitgliedstaaten sowie die Schweiz und Norwegen nahmen teil.

ErgebnisWert
Proben insgesamt320
Verdächtig (entsprachen nicht der Honigrichtlinie)147 (46 %)
Zum Vergleich: EU-Kontrollplan 2015–1714 %
Exporteure kontrolliert / davon auffällig123 / 70 (57 %)
Betroffene Importeure mit mindestens einer verdächtigen Sendung63 von 95
Weiter ermittelt / bisher sanktioniert44 / 9

Die Behörden führen einen Teil des Unterschieds zu 2015–17 darauf zurück, dass das JRC bessere Nachweismethoden einsetzte. „Verdächtig“ heißt außerdem nicht „bewiesen gefälscht“. Es heißt, dass die Analysen auf zugesetzte fremde Zucker hindeuteten.

Womit Honig gestreckt wird

Früher war Maissirup das Standardmittel. Das JRC stellt fest, dass er heute selten ist. An seine Stelle sind vor allem Sirupe aus Reis, Weizen und Zuckerrüben getreten. Der Preis erklärt, warum: Der durchschnittliche EU-Einfuhrwert für Honig lag 2021 bei 2,32 €/kg, Reissirup kostet etwa 0,40 bis 0,60 €/kg. Das ist der Einfuhrwert, nicht der Preis im Regal.

Fachlicher Hintergrund: Ein klassischer Isotopentest erkennt zugesetzte Zucker aus Mais und Zuckerrohr (sogenannte C4-Pflanzen), etwa nach AOAC 998.12. Reis, Weizen und Zuckerrübe sind dagegen C3-Pflanzen, genau wie Blütennektar. Ihr Zucker fällt in diesem Test nicht auf. Deshalb sind die neuen Sirupe so schwer zu finden.

Wie das Labor Fälschungen findet

Das JRC hält fest, dass ein einfacher Test nicht ausreicht, um Verfälschung zu erkennen. In der Praxis verbindet man mehrere Verfahren:

Diese Verfahren und ihre Grenzen findest du auch im Honig-Eintrag von FraudHistory.

Was sich mit der neuen Richtlinie ändert

Die Richtlinie (EU) 2024/1438 ändert unter anderem die Honigrichtlinie. Ab Mitte 2026 müssen Mischungen auf dem Etikett alle Ursprungsländer in absteigender Reihenfolge und mit Prozentanteil nennen. Mitgliedstaaten dürfen die Prozentangabe auf die vier größten Anteile beschränken, wenn diese zusammen mehr als 50 % der Mischung ausmachen.

Außerdem richtet die EU-Kommission eine Honig-Plattform mit bis zu 90 Fachleuten ein. Sie soll Prüfmethoden und Rückverfolgbarkeit voranbringen. Die Kommission soll innerhalb von vier Jahren einheitliche Methoden zum Nachweis von Zuckerverfälschung und innerhalb von fünf Jahren Methoden zur Herkunftsbestimmung vorlegen.

Was du als Käufer tun kannst

Quellen

Hinweis: Zahlen und Rechtsstand beruhen auf den genannten Quellen vom Stand November 2026. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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